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Campingplatz Falckenstein

Hygienekonzept
Campingplatz Kiel Falckenstein

Das nachfolgende Hygienekonzept wurde für den Campingplatz Kiel Falckenstein, zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-Cov2 erstellt. 

Unterweisungen:

Alle Mitarbeiter wurden bezüglich der geltenden Hygienemaßnahmen unterwiesen und haben sich zudem zweimal wöchentlich einem freiwilligen Corona- Selbsttest zu unterziehen.
Jeder Gast versichert bei Anmeldung durch die LUCA- App, dass er die geltenden Hygienevorschriften auf dem Campinggelände während seines Aufenthaltes befolgt.
Bei Nichtnutzung der LUCA-App versichert der Gast die Beachtung der geltenden Hygienevorschriften schriftlich.

Ab sofort dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Antigentest aus einem Testzentrum vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Nach 72 Stunden muss der Test als Selbsttest unter Aufsicht des Campingplatzpersonals einmalig wiederholt werden.
Weitere Testungen sind dann nicht mehr erforderlich.

1. Allgemeine Maßnahmen

1.1. Kontaktbeschränkungen

• Grundlage für die Kontaktbeschränkungen sind die jeweiligen Rechtsakte und Vorgaben des Landes Schleswig-Holsteins/des Kreises Kiel, gegen die Ausbreitung des Coronavirus

• Dies erfolgt durch:
- Kontaktreduzierung und Einhaltung des Mindestabstandes (1,5m)
- Einhaltung der Hygienevorschriften
- Aufenthalt im öffentlichen Raum/in Einrichtungen unter besonderen Regelungen und in begrenzter Personenzahl (s. Unterpunkte)
- Verbot oder Einschränkung von Veranstaltungen, Versammlungen,
Zusammenkünften und Angeboten

• Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind wie folgt zulässig:
1. Von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl.
Von Personen nach Nr.1 und einer weiteren Person.

2. Von Personen nach Nr.1 und Personen eines weiteren Haushaltes, wenn insgesamt nicht mehr als 5 Personen teilnehmen.


• Es gilt zudem:
- Kinder aus den jeweiligen Haushalten werden bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt
- Notwendige Begleitpersonen für Menschen, die über einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B, H, BI, GI, TBI) verfügen, werden nicht bei der Personenzahl berücksichtigt

1.2. Hygienemaßnahmen  

• Einhaltung des Hygienekonzepts des Betreibers!
• Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch die LUCA-App oder schriftlich durch
Ausfüllen des zur Verfügung gestellten Formulars.

• Aufstellen von Desinfektionsmittelspendern in der Rezeption
- den Sanitärgebäuden
- im Zugang zu der Gemeinschaftsküche und der Waschküche
• In allen öffentlichen Räumen und muss ein MundNasen-Schutz
(Medizinische- oder FFP2-Maske) korrekt und enganliegend getragen werden.
• Handhygiene: Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife für mindestens 20 Sekunden
• Hustenetikette: Husten und Niesen in die Ellenbeuge
• Alle Gäste haben zudem die Desinfektionsmittelspender zu nutzen! 

1.3. Reinigung und Desinfektion

• Die Wahl des Desinfektionsmittels fällt immer auf ein mindestens „begrenzt viruzides“ Mittel
• Es gibt einen Reinigungsplan, der eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen vorsieht
- Regelmäßige Desinfektion der Sanitärbereiche
- Erhöhung der Reinigungsfrequenz insbesondere bei Türgriffen, Tresen, Geländer, Wasserhähnen, WC-Brillen u.ä.
• Die Handhygiene wird konsequent umgesetzt

2. Spezielle Maßnahmen

2.1. Mitarbeiter

• Verpflichtung/Erklärung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass
- keine auffälligen Symptome, die auf Corona hinweisen, vorliegen,
- kein positives Testergebnis auf eine akute Erkrankung vorliegt,
- sie und er sich gesund fühlt,
- nicht als Kontaktperson unter Quarantäne gestellt ist
- zweimal wöchentlich ein Corona-Selbsttest durchgeführt wird!
• Bei Auftreten von Anzeichen der Symptome des Coronavirus oder einem positiven Testergebnis ist unverzüglich der Arbeitgeber (Herr Morgenthaler) und das Gesundheitsamt der Stadt Kiel zu informieren.
Es werden entsprechende Maßnahmen nach Vorgabe des Gesundheitsamtes ergriffen
• Beachtung der BAMS-Arbeitsschutzmaßnahmen für Mitarbeiter
• Durchführung von Mitarbeiterbelehrungen (Arbeitshilfe BVCD)

2.2. Bereiche Rezeption und Gästeempfang

• Die Acrylglasscheibe zwischen Gast und Rezeptions-Personal wird regelmäßig desinfiziert und gereinigt
• Die Personenbeschränkung an der Rezeption sieht max. 1 Gast vor
- Hinweisschilder sind gut sichtbar an der Rezeption angebracht
• Eine gute Durchlüftung erfolgt durch regelmäßiges Öffnen der Eingangs- und Zwischentüren
• Abstandsregelungen werden durch Schilder und Aufkleber auf dem Boden vor/in der Rezeption umgesetzt
• Das Tragen eines Mundschutzes (Medizinische- oder FFP2- Maske) ist für Gäste, beim Eintreten in die Rezeption Pflicht
• Kontaktlose Prozesse werden eingesetzt (Check-Out, Reservierungen, Bargeldlose Bezahlung etc.)
• Am Eingang der Rezeption befinden sich Desinfektionsmittelspender
- Weiteres Desinfektionsspray wird bereitgehalten
• Sämtliche Personen pro Wohneinheit/Stand/Stellplatz werden durch die LUCA-App erfasst
- Gewährleistung der Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei einer Infizierung ist so jederzeit möglich
• Der Gast wird aufgefordert, vorrangig die Sanitär- und Kücheneinrichtungen des eigenen Campinggefährts zu nutzen

Sanitäreinrichtungen (einschl. Räume für Wäsche- und Geschirrwaschen) 

Nutzung

• Öffnung der Sanitäreinrichtungen ist abhängig von der jeweils gültigen Rechtsverordnung.
• Ausreichende Beschilderung über zu benutzende Kabinen sowie Hinweise auf Verhaltensregeln innerhalb der Sanitärgebäude sind gewährleistet
• Der Hinweis, die eigenen Einrichtungen in den Campinggefährten vorzugsweise zu nutzen, wird an die Gäste weitergegeben
• Es besteht eine Maskenpflicht
• Falls das Duschen erlaubt ist:
- Geduscht werden kann lediglich in abgetrennten Einzelräumen
• Die Benutzung der Waschbecken ist unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Maskenpflicht möglich
- Nur jedes 2. Waschbecken nutzbar

Reinigung und Desinfektion

• Bei Reinigung der Einrichtungen wird das Sanitärgebäude gesperrt und es besteht kein Zutritt für Gäste
• Bereitstellung von Desinfektionsspendern in den Sanitärgebäuden

• Gemeinschaftsküchen:
- Nach der Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung kann das Spülen von Geschirr wie üblich erfolgen
Es darf nur 1 Haushalt zurzeit in die Gemeinschaftsküche
▪ Wenn besetzt, dann besetzt (Kein Zeitplan o.Ä.)
• Waschmaschinenräume:
- Maximale Belegung von 2 Personen im Raum
• Die Maskenpflicht besteht auch in dem Waschmaschinen- und Küchenraum!

Standplätze

• Es werden nur parzellierte Stell- und Zeltplätze angeboten
• Einhaltung der Abstandsregelungen unter den Gästen ist durch ausreichend Platz gewährleistet
• Es werden regelmäßige, stichprobenartige Kontrollen bezüglich der Abstandregelungen durchgeführt

Kinderspielplätze

• Öffnung und Nutzung des Spielplatzes erfolgt nach den Vorgaben des Landes Schleswig-Holsteins/Kreis Kiel
• Zugang nur unter Aufsicht Erwachsener möglich, um die Einhaltung der Abstandsregelungen zu gewährleisten
• Keine Zulassung von Gruppenbildung und Privatveranstaltungen
• Ein Mundschutz muss draußen nicht getragen werden, es sei denn, der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden!  

Sonstiges

• Das Hygienekonzept für den Campingplatz Kiel – Falckenstein wird einsehbar in/an der Rezeption ausgehängt und es wird an die jeweils gültigen Rechtsverordnungen angepasst.
• Bei Verstößen gegen das Hygienekonzept wird Hausverbot erteilt bzw. der Beherbergungsvertrag/Dauerstellplatz außerordentlich gekündigt

Das Hygienekonzept richtet sich nach der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2.


Kiel, 07.05.2021

J.Morgenthaler


Campingplatz Kiel Falckenstein, Joachim Morgenthaler, Palisadenweg 171, 24159 Kiel

Campingplatz Kiel-Falckenstein
Palisadenweg 171, 24159 Kiel
Tel.: 0431/392078
falckenstein (at) campingkiel.de
Anreise: 11:00 - 13:00 / 15:00 - 19:00
Abreise: bis 11:00

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